Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Fachpraxis für Psychotherapie und Pädagogische Entwicklungsförderung
Dipl. Päd. Beate Vremann - Heilpraktikerin für Psychotherapie - Privatpraxis
Normannenweg 38, 88090 Immenstaad am Bodensee - Telefon +49 (0)7545 94.93.35

Die AGB regeln das Ge­schäftsverhältnis zwischen dem Heil­praktiker für Psy­cho­therapie und den Pa­tien­ten als Be­handlungs­ver­trag im Sinne der §§ 611 ff. BGB soweit zwi­schen den Ver­trags­parteien schriftlich nichts Ab­wei­chen­des ver­ein­bart wurde.

1. Leistungen: In meiner Praxis werden psycho­the­ra­peu­tische und entwicklungspädagogische Lei­stun­gen auf der Ba­sis der The­rapie­kon­zep­te und -richtlinien der Ge­sell­schaft für Per­son­zen­trier­te Psychotherapie und Be­ra­tung e.V. und des In­sti­tuts für Gesprächs­psy­cho­the­ra­pie und Per­son­zen­trier­te Be­ratung, Stuttgart (Lei­tung: Prof. Dr. Michael Behr), sowohl auf psycho­dyna­mischer als auch auf ver­haltenstherapeutischer Basis für Ein­zel­pa­tien­ten, Paare und Klein­gruppen ange­bo­ten. Für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern steht ein therapeutisches Spielzimmer zur Verfügung.

Die Ar­beit mit Eltern/Sorgeberechtigten ist integraler Teil der the­rapeutischen Lei­stun­gen für Kinder und Jugendliche und soll durch die Be­teiligten aktiv unter­stützt werden. Ich be­hand­le nach den Grund­sätzen der Be­rufs­ord­nung für Heil­prak­tiker (BOH).

Die therapeutischen Leistungen werden dadurch er­bracht, dass die The­ra­peutin dem/n Patienten zu den ver­ein­barten Zeiten für die therapeutische Arbeit/Interaktion zur Ver­fügung steht. Bei aus­reichender technischer Infra­struk­tur, können be­reits begonnene psycho­the­ra­peu­ti­sche Be­hand­lungen auf Wunsch von Patienten fallweise auch über Video-Conferencing durch­ge­führt wer­den. Zusätzlich werden Leistungen im Rahmen der Inte­gra­tionsarbeit an Schulen und Kindergärten ange­bo­ten.

Die­se Leistungen werden unein­ge­schränkt selbständig ge­genüber dem Patienten er­bracht und verantwortet und unterliegen grund­sätz­lich keinen Kontrollen, An­wei­sun­gen oder Ko­ordi­nationen Dritter. Auftrag­ge­ber er­halten ggf. ein- bis zweimal jährlich einen Sta­tus­be­richt, welcher die Entwicklung der betreuten Kin­der- /Ju­gend­li­chen-Pa­tien­ten dokumentiert und Em­pfeh­lun­gen für das wei­tere Vor­gehen enthält.

Auf Wunsch des Auftrag­ge­bers/Ver­mittlers werden Be­richte auch in kürzeren Zeit­rhythmen und für andere In­stanzen (Schu­le, Kin­der­gar­ten, Jugend­amt etc.) erstellt bzw. präsen­tiert/erläutert. Die Durch­füh­rung der Inte­gra­tions­ar­beit umfasst auch die selb­ständige Arbeit mit den El­tern/Sor­ge­be­rech­tigten, Lehrern/Er­ziehern, Ärzten usw.. 

2. Honorar, Zahlung: Die Verfahren der Person­zen­trier­ten Psychotherapie sind in Deutschland wis­sen­schaft­lich anerkannte therapeutische Verfahren (ne­ben Ver­hal­tens­the­rapie, Psy­cho­analyse, Individual­psy­cho­lo­gie u.a.), kön­nen je­doch bis­her nicht als Standard­lei­stung deut­scher gesetzlicher Kranken­ver­sicherungen ab­ge­rech­net wer­den. Je nach Art des Ver­sicherungs­ver­trags (z.B. pri­va­te Kranken­ver­si­che­rung) kann die Er­stat­tung der Ko­sten für die The­ra­pie­lei­stungen je­doch auf Antrag des Ver­sicherten von der Kran­ken­ver­si­cherung über­nom­men wer­den. Patienten wer­den darauf hin­ge­wie­sen, dass an­de­re The­ra­pie­ver­fah­ren, die bei­spiels­weise durch Fach­ärzte für Psycho­the­ra­pie oder Psycho­thera­peu­ti­sche Psy­cho­thera­peu­ten ange­bo­ten werden, stan­dard­mässig durch ge­setzliche Kran­ken­kassen erstattet wer­den kön­nen.

Dienstleistungen werden deshalb nur für Privat­pa­tien­ten angeboten und gegenüber dem/n Patienten/Er­zie­hungs­berechtigten abgerechnet. Hono­rare wer­den mo­nat­lich be­rechnet/fällig und sind 14 Tage nach Rech­nungs­stel­lung ohne Abzüge zahl­bar (Konto: Dipl. Päd. Beate Vremann, Deutsche Bank Konstanz, BLZ 69700024, Konto-Nr. 052387405, IBAN DE08 6970 0024 0052 3874 05, BIC DEUTDEDB670). Nach Ende der vorge­nan­nten Zahlungsfrist gerät der Rechnungs­empfänger ohne Mahnung in Verzug. Die Ab­tre­tung von Forderun­gen, bei denen Zah­lungs­fristen über­schritten wurden, an ein In­kasso­unter­neh­men, be­hal­ten wir uns vor. Die Ab­tre­tung von Rechten und Pflichten des Patienten aus dem Be­handlungsvertrag an Dritte bedarf der schrift­li­chen Zu­stimmung meiner Praxis. Elternarbeit, Ge­sprä­che mit Leh­rern, Ärzten etc. wer­den mit dem glei­chen Satz, wie für die verein­bar­te The­rapie be­rech­net (s. Anhang).

Der jeweils gültige Honorarsatz wird durch Aushang in un­serer Praxis bzw. im Anhang zu dieser AGB bekannt gegeben. Meine Honorarsätze werden in Anlehnung an die Ge­büh­renordnung für Psy­cho­thera­peuten (GOP – TP tie­fen­psychologisch fundierte Psycho­the­ra­pie) be­rech­net und bei der An­mel­dung schrift­lich vereinbart. Bei Ab­rech­nung der Lei­stun­gen über eine Kran­ken­ver­si­che­rung wird der gültige Satz für psy­cho­the­ra­peu­tische Lei­stun­gen un­ter Ver­wen­dung des üb­li­chen Ge­wich­tungs­fak­tors 2,3 be­rech­net. Honorare für therapeutische Leistungen in der Inte­gra­tions­arbeit werden fallweise vertraglich vereinbart und mo­nat­lich abgerechnet. Die Erstellung und Prä­sen­tation von Berichten wird nach Aufwand mit einem Hono­rar­satz von € 120,00 pro Stunde be­rech­net, soweit keine ab­weichenden schriftlichen Abma­chun­gen ge­trof­fen wur­den. 

3. Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit Pa­tien­ten: Patienten melden sich zu einem Erst­ge­spräch tele­fo­nisch an. Das Erstgespräch ist Teil der pro­ba­to­ri­schen Phase, die i.d.R. fünf Sitzungen um­fasst, in denen an­am­nestische Erhebungen und eine aus­führ­liche Diag­nos­tik therapiebegleitend durchgeführt werden. Bei Kin­dern und Jugendlichen finden zu­sätz­liche Eltern­ge­sprä­che statt. Am Ende der pro­ba­tori­schen Phase wird ge­mein­sam mit dem Patienten/Sorgeberechtigten ent­schie­den, ob und wie weitere Therapiesitzungen durch­ge­führt wer­den. Das Be­hand­lungs­verhältnis kom­mt da­durch zu­stan­de, dass der Patient gegenüber der The­ra­peu­tin erklärt, psycho­thera­peu­ti­sche Be­hand­lun­gen in An­spruch nehmen zu wollen und - im Rah­men der schrift­lichen An­mel­dung - die in dieser AGB nie­der­ge­legten Ge­schäfts­bedingungen an­zu­er­ken­nen. Bei min­der­jähri­gen Patienten muss die An­mel­dung von den El­tern/Sorgeberechtigten un­ter­schrieben werden. Vereinbarte therapeutische Behandlungen können bis spätestens 48 Stun­den (Mo.-Fr.) vor dem ver­ein­bar­ten Ter­min ab­ge­sagt werden - bei einer kurzfristigeren (oder ver­säumten) Ab­sa­ge werden 30% des für die angesetzte Be­hand­lung gül­ti­gen Ho­no­rars berechnet.

4. Beendigung der therapeutischen Arbeit: Der The­ra­peut kann die Auf­nah­me von Patienten ohne weitere Be­grün­dung ab­leh­nen, wenn er eine the­ra­peu­ti­sche Arbeit nach dem Konzept der Person­zen­trierten Psycho­therapie aus fachlichen oder persönlichen Grün­den für un­ge­eig­net hält. Das Recht zur Be­en­di­gung der thera­peu­ti­schen Ar­beit bzw. die Überweisung von Patienten in andere The­ra­pieformen oder in die Hände eines Fach­arztes für Psy­chia­trie behält sich der The­ra­peut auch für den weiteren Ver­lauf der Therapie­arbeit vor. Dies gilt auch, wenn bei min­derjährigen Pa­tien­ten die Mitar­beit der Eltern/Erzie­hungs­be­rech­tigten nicht in ausrei­chen­dem Mas­se ge­währ­leistet ist. Patienten können die Behandlung zum Ende der je­weils ver­einbarten Therapie­serie ohne An­ga­be von Grün­den be­enden. Aus wichtigen Gründen kann dies auch nach dem Ende jeder Therapie­sitzung erfolgen. Im Rahmen der Integrationsarbeit behalten wir uns eben­falls die Kün­digung der Vertragsvereinbarungen vor (Kün­di­gungsfrist 6 Wochen), falls abseh­bar sein sollte, dass eine erfolgversprechende Arbeit mit dem be­treu­ten Kind, sei­nen El­tern/Sor­ge­berechtigten bzw. mit der In­sti­tution, in der die Integrationsarbeit erfolgt, nicht oder nicht mehr ge­währleistet werden kann.

5. Verschwiegenheitspflicht: Der Therapeut sichert die un­bedingte Ver­schwiegen bzgl. der psychothera­peu­ti­schen Arbeit mit dem/den Patienten zu. Er ist je­doch im Rah­men der eigenen berufsüblichen Super­vi­sions- und Intervisionssitzungen bedingt ent­bun­den, d.h. er kann ohne Hinweise auf Personen in all­ge­mei­ner Form den Psy­chotherapieverlauf mit ei­nem Su­per­visor erörtern. Bei der Teilnahme an grup­pen­the­ra­peu­ti­schen Sitzungen sind teil­neh­men­de Patienten eben­falls zur strikten Ver­schwie­gen­heit über teilneh­men­de Per­sonen und Thera­pie­in­hal­te ge­genüber Drit­ten ver­pflich­tet. Heilpraktiker sind zur Dokumentation des Therapie­verlaufs verpflichtet. Sie besitzen kein Zeug­nis­verweigerungsrecht nach § 53 StPO bzw. § 98 VwGO. Fallweise kann es aus therapeutischer Sicht sinnvoll sein, Psy­chotherapiesitzungen für eine weitere Ana­ly­se oder für die Arbeit mit dem Super­visor des Thera­peu­ten elek­tro­nisch aufzuzeichnen.

Dem Thera­peuten sind ent­spre­chen­de Aufzeichnungen nur erlaubt, wenn der Patient (bzw. ein Erziehungs­be­rech­tigter) diesen Auf­zeich­nun­gen vor­her aus­drück­lich schriftlich zuge­stim­mt hat. Der Pa­tient hat das Recht seine Zu­stimmung zu elektro­ni­schen Auf­zeichnungen jeder­zeit zu widerrufen. Im Rahmen der Integrationsarbeit an Kindergärten und Schulen werden keine Bild und Tonauf­zeich­nungen für Su­pervisionsverfahren erstellt, falls nicht anders lau­ten­de schrift­liche Vereinbarungen dazu getroffen wur­den.

Die Ver­schwiegenheitsver­ein­ba­rung gilt un­ein­ge­schränkt auch für die Integrations­arbeit und schliesst die Kon­takte mit Erziehern, Ärzten, Jugendamt, Eltern oder Sor­ge­be­rech­tigten ein. Personenbezogene Patientendaten (einschl. Daten von Eltern/Sorgebe­rech­tig­ten) und Behandlungsauf­zeich­nun­gen werden auch elektronisch ge­spei­chert und ver­ar­bei­tet. Die Massgaben der EU-DSGVO und des BDSG-neu wer­den dabei eingehalten (Merk­blatt Daten­schutz im An­hang). Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Behandlung (z.B. Ärzte, Lehrer, andere Thera­peu­ten) und bedarf der schriftlichen Einwilligung der Pa­tien­ten bzw. El­tern/Sor­ge­be­rech­tig­ten.

6. Kooperation mit niedergelassenen Ärzten und Be­rufs­kollegen anderer Therapie­formen: In psy­cho­the­ra­peutischer Behandlung befindliche Patienten kön­nen in die Person­zen­trier­te Psychotherapie un­se­rer Praxis über­nom­men wer­den. Die Fortführung der Psy­cho­the­ra­pie erfolgt da­bei in unserer vollen thera­peu­ti­schen und ge­schäft­lichen Verant­wor­tung auf der Basis dieser AGB so­wie mit privater Ab­rech­nung durch un­se­re Praxis di­rekt gegenüber dem/den Patienten.

7. Hygieneregeln: Der Patient bzw. der/die Sorgeberech­tigten verpflichten sich, meine Praxis unverzüglich über beim Patienten bzw. in der Familie/bei Kontaktpersonen aufgetretene ansteckende Erkrankungen zu informieren. In diesem Fall muss die Therapie ggf. so lange unterbrochen werden, bis eine Infektion anderer Personen ausgeschlossen werden kann. Patienten und Begleitpersonen verpflichten sich zur strikten Einhaltung aller behördlichen Hygiene-Anordnungen im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung.

8. Haftung und Gewährleistung: Jegliche Haftung und Gewährleistung – egal aus welchem Grunde - wird aus­geschlossen. Dies gilt auch gegenüber Drit­ten. Sollten Haf­tungstatbestände aufgrund ge­setz­li­cher Re­ge­lungen nicht ausgeschlossen werden kön­nen, wird die Haf­tungs­summe auf den Haftungs­betrag der Be­rufs­haft­pflicht­versicherung begrenzt.

9. Salvatorische Klausel: Die Ungültigkeit einzelner hier genannter Bestimmungen berührt nicht die Rechts­gül­tigkeit der gesamten Vereinbarung. Die Ver­trags­part­ner verpflichten sich in diesem Falle zur Ver­ein­ba­rung sinn­gemässer und rechts­gültige Re­ge­lun­gen. Alle Än­de­run­gen oder Zusatzverein­barungen be­dür­fen der Schrift­form und der Zustim­mung aller Ver­trags­partner.
10. Gerichtsstand: Es gilt das Recht der Bundes­repu­blik Deutschland. Im Streitfall ist der Gerichts­stand 88069 Tettnang/Deutschland.

Immenstaad a.B., 1. Dezember 2022