Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Fachpraxis für Psychotherapie und Pädagogische Entwicklungsförderung
Dipl. Päd. Beate Vremann - Heilpraktikerin für Psychotherapie - Privatpraxis
Normannenweg 38, 88090 Immenstaad am Bodensee - Telefon +49 (0)7545 94.93.35
Die AGB regeln das Geschäftsverhältnis zwischen dem Heilpraktiker für Psychotherapie und den Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB soweit zwischen den Vertragsparteien schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde.
1. Leistungen: In meiner Praxis werden psychotherapeutische und entwicklungspädagogische Leistungen auf der Basis der Therapiekonzepte und -richtlinien der Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e.V. und des Instituts für Gesprächspsychotherapie und Personzentrierte Beratung, Stuttgart (Leitung: Prof. Dr. Michael Behr), sowohl auf psychodynamischer als auch auf verhaltenstherapeutischer Basis für Einzelpatienten, Paare und Kleingruppen angeboten. Für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern steht ein therapeutisches Spielzimmer zur Verfügung.
Die Arbeit mit Eltern/Sorgeberechtigten ist integraler Teil der therapeutischen Leistungen für Kinder und Jugendliche und soll durch die Beteiligten aktiv unterstützt werden. Ich behandle nach den Grundsätzen der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH).
Die therapeutischen Leistungen werden dadurch erbracht, dass die Therapeutin dem/n Patienten zu den vereinbarten Zeiten für die therapeutische Arbeit/Interaktion zur Verfügung steht. Bei ausreichender technischer Infrastruktur, können bereits begonnene psychotherapeutische Behandlungen auf Wunsch von Patienten fallweise auch über Video-Conferencing durchgeführt werden. Zusätzlich werden Leistungen im Rahmen der Integrationsarbeit an Schulen und Kindergärten angeboten.
Diese Leistungen werden uneingeschränkt selbständig gegenüber dem Patienten erbracht und verantwortet und unterliegen grundsätzlich keinen Kontrollen, Anweisungen oder Koordinationen Dritter. Auftraggeber erhalten ggf. ein- bis zweimal jährlich einen Statusbericht, welcher die Entwicklung der betreuten Kinder- /Jugendlichen-Patienten dokumentiert und Empfehlungen für das weitere Vorgehen enthält.
Auf Wunsch des Auftraggebers/Vermittlers werden Berichte auch in kürzeren Zeitrhythmen und für andere Instanzen (Schule, Kindergarten, Jugendamt etc.) erstellt bzw. präsentiert/erläutert. Die Durchführung der Integrationsarbeit umfasst auch die selbständige Arbeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten, Lehrern/Erziehern, Ärzten usw..
2. Honorar, Zahlung: Die Verfahren der Personzentrierten Psychotherapie sind in Deutschland wissenschaftlich anerkannte therapeutische Verfahren (neben Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Individualpsychologie u.a.), können jedoch bisher nicht als Standardleistung deutscher gesetzlicher Krankenversicherungen abgerechnet werden. Je nach Art des Versicherungsvertrags (z.B. private Krankenversicherung) kann die Erstattung der Kosten für die Therapieleistungen jedoch auf Antrag des Versicherten von der Krankenversicherung übernommen werden. Patienten werden darauf hingewiesen, dass andere Therapieverfahren, die beispielsweise durch Fachärzte für Psychotherapie oder Psychotherapeutische Psychotherapeuten angeboten werden, standardmässig durch gesetzliche Krankenkassen erstattet werden können.
Dienstleistungen werden deshalb nur für Privatpatienten angeboten und gegenüber dem/n Patienten/Erziehungsberechtigten abgerechnet. Honorare werden monatlich berechnet/fällig und sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zahlbar (Konto: Dipl. Päd. Beate Vremann, Deutsche Bank Konstanz, BLZ 69700024, Konto-Nr. 052387405, IBAN DE08 6970 0024 0052 3874 05, BIC DEUTDEDB670). Nach Ende der vorgenannten Zahlungsfrist gerät der Rechnungsempfänger ohne Mahnung in Verzug. Die Abtretung von Forderungen, bei denen Zahlungsfristen überschritten wurden, an ein Inkassounternehmen, behalten wir uns vor. Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Patienten aus dem Behandlungsvertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung meiner Praxis. Elternarbeit, Gespräche mit Lehrern, Ärzten etc. werden mit dem gleichen Satz, wie für die vereinbarte Therapie berechnet (s. Anhang).
Der jeweils gültige Honorarsatz wird durch Aushang in unserer Praxis bzw. im Anhang zu dieser AGB bekannt gegeben. Meine Honorarsätze werden in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP – TP tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) berechnet und bei der Anmeldung schriftlich vereinbart. Bei Abrechnung der Leistungen über eine Krankenversicherung wird der gültige Satz für psychotherapeutische Leistungen unter Verwendung des üblichen Gewichtungsfaktors 2,3 berechnet. Honorare für therapeutische Leistungen in der Integrationsarbeit werden fallweise vertraglich vereinbart und monatlich abgerechnet. Die Erstellung und Präsentation von Berichten wird nach Aufwand mit einem Honorarsatz von € 120,00 pro Stunde berechnet, soweit keine abweichenden schriftlichen Abmachungen getroffen wurden.
3. Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit Patienten: Patienten melden sich zu einem Erstgespräch telefonisch an. Das Erstgespräch ist Teil der probatorischen Phase, die i.d.R. fünf Sitzungen umfasst, in denen anamnestische Erhebungen und eine ausführliche Diagnostik therapiebegleitend durchgeführt werden. Bei Kindern und Jugendlichen finden zusätzliche Elterngespräche statt. Am Ende der probatorischen Phase wird gemeinsam mit dem Patienten/Sorgeberechtigten entschieden, ob und wie weitere Therapiesitzungen durchgeführt werden. Das Behandlungsverhältnis kommt dadurch zustande, dass der Patient gegenüber der Therapeutin erklärt, psychotherapeutische Behandlungen in Anspruch nehmen zu wollen und - im Rahmen der schriftlichen Anmeldung - die in dieser AGB niedergelegten Geschäftsbedingungen anzuerkennen. Bei minderjährigen Patienten muss die Anmeldung von den Eltern/Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Vereinbarte therapeutische Behandlungen können bis spätestens 48 Stunden (Mo.-Fr.) vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden - bei einer kurzfristigeren (oder versäumten) Absage werden 30% des für die angesetzte Behandlung gültigen Honorars berechnet.
4. Beendigung der therapeutischen Arbeit: Der Therapeut kann die Aufnahme von Patienten ohne weitere Begründung ablehnen, wenn er eine therapeutische Arbeit nach dem Konzept der Personzentrierten Psychotherapie aus fachlichen oder persönlichen Gründen für ungeeignet hält. Das Recht zur Beendigung der therapeutischen Arbeit bzw. die Überweisung von Patienten in andere Therapieformen oder in die Hände eines Facharztes für Psychiatrie behält sich der Therapeut auch für den weiteren Verlauf der Therapiearbeit vor. Dies gilt auch, wenn bei minderjährigen Patienten die Mitarbeit der Eltern/Erziehungsberechtigten nicht in ausreichendem Masse gewährleistet ist. Patienten können die Behandlung zum Ende der jeweils vereinbarten Therapieserie ohne Angabe von Gründen beenden. Aus wichtigen Gründen kann dies auch nach dem Ende jeder Therapiesitzung erfolgen. Im Rahmen der Integrationsarbeit behalten wir uns ebenfalls die Kündigung der Vertragsvereinbarungen vor (Kündigungsfrist 6 Wochen), falls absehbar sein sollte, dass eine erfolgversprechende Arbeit mit dem betreuten Kind, seinen Eltern/Sorgeberechtigten bzw. mit der Institution, in der die Integrationsarbeit erfolgt, nicht oder nicht mehr gewährleistet werden kann.
5. Verschwiegenheitspflicht: Der Therapeut sichert die unbedingte Verschwiegen bzgl. der psychotherapeutischen Arbeit mit dem/den Patienten zu. Er ist jedoch im Rahmen der eigenen berufsüblichen Supervisions- und Intervisionssitzungen bedingt entbunden, d.h. er kann ohne Hinweise auf Personen in allgemeiner Form den Psychotherapieverlauf mit einem Supervisor erörtern. Bei der Teilnahme an gruppentherapeutischen Sitzungen sind teilnehmende Patienten ebenfalls zur strikten Verschwiegenheit über teilnehmende Personen und Therapieinhalte gegenüber Dritten verpflichtet. Heilpraktiker sind zur Dokumentation des Therapieverlaufs verpflichtet. Sie besitzen kein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO bzw. § 98 VwGO. Fallweise kann es aus therapeutischer Sicht sinnvoll sein, Psychotherapiesitzungen für eine weitere Analyse oder für die Arbeit mit dem Supervisor des Therapeuten elektronisch aufzuzeichnen.
Dem Therapeuten sind entsprechende Aufzeichnungen nur erlaubt, wenn der Patient (bzw. ein Erziehungsberechtigter) diesen Aufzeichnungen vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Der Patient hat das Recht seine Zustimmung zu elektronischen Aufzeichnungen jederzeit zu widerrufen. Im Rahmen der Integrationsarbeit an Kindergärten und Schulen werden keine Bild und Tonaufzeichnungen für Supervisionsverfahren erstellt, falls nicht anders lautende schriftliche Vereinbarungen dazu getroffen wurden.
Die Verschwiegenheitsvereinbarung gilt uneingeschränkt auch für die Integrationsarbeit und schliesst die Kontakte mit Erziehern, Ärzten, Jugendamt, Eltern oder Sorgeberechtigten ein. Personenbezogene Patientendaten (einschl. Daten von Eltern/Sorgeberechtigten) und Behandlungsaufzeichnungen werden auch elektronisch gespeichert und verarbeitet. Die Massgaben der EU-DSGVO und des BDSG-neu werden dabei eingehalten (Merkblatt Datenschutz im Anhang). Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Behandlung (z.B. Ärzte, Lehrer, andere Therapeuten) und bedarf der schriftlichen Einwilligung der Patienten bzw. Eltern/Sorgeberechtigten.
6. Kooperation mit niedergelassenen Ärzten und Berufskollegen anderer Therapieformen: In psychotherapeutischer Behandlung befindliche Patienten können in die Personzentrierte Psychotherapie unserer Praxis übernommen werden. Die Fortführung der Psychotherapie erfolgt dabei in unserer vollen therapeutischen und geschäftlichen Verantwortung auf der Basis dieser AGB sowie mit privater Abrechnung durch unsere Praxis direkt gegenüber dem/den Patienten.
7. Hygieneregeln: Der Patient bzw. der/die Sorgeberechtigten verpflichten sich, meine Praxis unverzüglich über beim Patienten bzw. in der Familie/bei Kontaktpersonen aufgetretene ansteckende Erkrankungen zu informieren. In diesem Fall muss die Therapie ggf. so lange unterbrochen werden, bis eine Infektion anderer Personen ausgeschlossen werden kann. Patienten und Begleitpersonen verpflichten sich zur strikten Einhaltung aller behördlichen Hygiene-Anordnungen im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung.
8. Haftung und Gewährleistung: Jegliche Haftung und Gewährleistung – egal aus welchem Grunde - wird ausgeschlossen. Dies gilt auch gegenüber Dritten. Sollten Haftungstatbestände aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht ausgeschlossen werden können, wird die Haftungssumme auf den Haftungsbetrag der Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.
9. Salvatorische Klausel: Die Ungültigkeit einzelner hier genannter Bestimmungen berührt nicht die Rechtsgültigkeit der gesamten Vereinbarung. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Falle zur Vereinbarung sinngemässer und rechtsgültige Regelungen. Alle Änderungen oder Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung aller Vertragspartner.
10. Gerichtsstand: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Streitfall ist der Gerichtsstand 88069 Tettnang/Deutschland.
Immenstaad a.B., 1. Dezember 2022