Erlaubnis nach §1 Heilpraktikergesetz

Für viele unabhängige, nicht kassengebundene Therapeuten, die sich nicht auf den engen Bereich der Therapiemethoden festlegen lassen wollen, deren Kosten von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommenen bzw. erstattet werden, ist eine Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz eine der wenigen Möglichkeiten, Patienten legal zu behandeln. Viele hoch-qualifizierte freie Psychotherapeuten empfinden diese gesetzlichen Vorgaben jedoch als Zumutung.